Klassen B, BE, A, A1, A2
und Moped
Nachfolgend finden Sie alle angebotenen Ausbildungsklassen und weitere Leistungen der Fahrschule. Über die Schaltfläche Informationen erhalten Sie viele Hinweise zur Anmeldung, erforderliche Unterlagen und Formalitäten.
Führerscheinklasse B 17
Fahreignungsseminar
für punkteauffällige
Kraftfahrer (FES)
Aufbauseminar Führerschein
auf Probe (ASF)
Auffrischung Fahrfertigkeiten
in allen Klassen
Umschreibung
ausländischer Führerschein
und Fahrschulwechsel
Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge (ausgenommen KFZ der Klassen A1,A2 und A) mit max. 3.500 Kg zulässiger Gesamtmasse bzw. 8 Personen außer dem Fahrer
Mindestalter: 18 Jahre (praktische Prüfung bis 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich) bzw. siehe Führerschein mit 17
Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: PKW Mercedes Benz GLA mit Schaltgetriebe
Führerschein Klasse B Automatik (Schlüsselnummer 78)
Kraftfahrzeuge wie Klasse B jedoch mit Automatikgetriebe. Entsprechender Eintrag im Führerschein und damit dürfen bisher keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: PKW Mercedes Benz GLC mit Automatikgetriebe
Führerscheinklasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre und Vorbesitz Klasse B bzw. in Begleitung BF 17
Keine Theorieprüfung, aber praktische Prüfung erforderlich
Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge: PKW Mercedes Benz GLC mit Automatikgetriebe, Anhänger Humbauer mit Kofferaufbau (Fahrzeugkombination über 3.500 Kg)
Führerschein Klasse B 96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre und Vorbesitz Klasse B bzw. in Begleitung BF 17
Keine Prüfung, aber Fahrerschulung erforderlich
Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge: PKW Mercedes Benz GLC mit Automatikgetriebe, Anhänger Humbauer mit Kofferaufbau (Fahrzeugkombination über 3.500 Kg)
Führerscheinklasse AM
Führerscheinklasse A 1
Krafträder mit
sowie dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern und
Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre
Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: Honda City Fly 125 ccm
Führerscheinklasse B mit Schlüssel Nr. 196
Voraussetzung: Vorbesitz 5 Jahre Klasse B und Mindestalter 25 Jahre
Geltungsbereich nur in Deutschland!
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
Fahrerschulung bis zur Erreichung der erforderlichen Fahrfertigkeiten (schriftlicher Nachweis der Fahrschule an die Behörde)
Führerscheinklasse A 2
Krafträder mit
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich.
Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: Honda CB 500 500 ccm, mit ABS
Führerschein Klasse A (offen)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
Voraussetzung: Mindestalter 24 Jahre oder bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich (keine theoretische Prüfung)
Führerscheinklasse B 17
Die Führerscheinklasse B 17 gilt für Fahren von Fahrzeugen bis 3,5t in Begleitung einer berechtigten Person und für Deutschland und Österreich.
Begleitpersonen müssen mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheines Klasse B sowie 30 Jahre alt sein und dürfen max. einen Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben. Mit Führerscheinantrag sind die Begleitpersonen zu benennen.
Die Anmeldung in der Fahrschule kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag erfolgen.
Fahreignungsseminar
für punkteauffällige
Kraftfahrer (FES)
Die Teilnahme ist generell freiwillig. Ziel ist die Verbesserung des Verkehrsverhaltens.
Inhalt:
Achtung! Nur bei 1 bis max. 5 Punkten im Verkehrszentralregister (Flensburg) kann 1 Punkt durch die Teilnahme am FES abgebaut werden.
Deshalb unbedingt den Punktestand (kostenlos) abfragen unter www.kba.de
Aufbauseminar Führerschein
auf Probe (ASF)
Wichtig! Dieses Aufbauseminar wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Achtung! Die Teilnahme muss nach Anordnung in der Regel innerhalb von 2 Monaten nachgewiesen werden.
Inhalt: Verbesserung des Verständnisses für Rechtsvorschriften im Straßenverkehr und Strategien zur Gefahrenerkennung und –vermeidung.
Seminarumfang:
Auffrischung Fahrfertigkeiten
in allen Klassen
Wir erstellen in Absprache mit Ihnen und unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen einen individuellen Übungsplan.
Gern genutzt: Ein Geschenkgutschein für Familienmitglieder oder Freunden zu jedem möglichen Anlass!
Umschreibung
ausländischer Führerschein
und Fahrschulwechsel
Umschreibung
Eine ausländische Fahrerlaubnis (nicht EU) berechtigt mit dem Tag der Einreise nach Deutschland max. bis zu einem halben Jahr zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Antragsverfahren über die Fahrerlaubnisbehörde
Erforderliche Unterlagen:
Ausbildungsumfang: Theoretische und praktische Ausbildung bis zur Prüfungsreife. Prüfung in Theorie und Praxis
Theoretische Prüfung in folgenden Sprachen möglich: Englisch, Französisch, Griechisch, Hocharabisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch
Fahrschulwechsel
bei Wohnortwechsel, Veränderung des Arbeits- oder Ausbildungsortes oder aus anderen Gründen.
Wichtig! Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde muss dem Wunsch auf einen Fahrschulwechsel schriftlich zustimmen.
Voraussetzung: Alle offenen Beträge bei der bisherigen Ausbildungsfahrschule müssen komplett beglichen sein. Die bisherige Fahrschule erstellt auf Ihre Nachfrage einen Ausbildungsnachweis in schriftlicher Form.
Nach Absprache zwischen Fahrschule und Ihnen werden die Schritte zur schnellen Erreichung der Prüfungsreife festgelegt.