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DIE LEISTUNGEN DER T&P FAHRSCHULE
AUF EINEN BLICK

Nachfolgend finden Sie alle angebotenen Ausbildungsklassen und weitere Leistungen der Fahrschule. Über die Schaltfläche Informationen erhalten Sie viele  Hinweise zur Anmeldung, erforderliche Unterlagen und Formalitäten.

Fahrschulausbildung
Klassen B, BE, A, A1, A2
und Moped

Führerscheinklasse B 17

Fahreignungsseminar
für punkteauffällige
Kraftfahrer (FES)

Aufbauseminar Führerschein
auf Probe (ASF)

Auffrischung Fahrfertigkeiten
in allen Klassen

Umschreibung
ausländischer Führerschein
und Fahrschulwechsel

FÜHRERSCHEINKLASSEN

Führerscheinklasse B

<p>Führerscheinklasse B</p>

Kraftfahrzeuge (ausgenommen KFZ der Klassen A1,A2 und A) mit max. 3.500 Kg zulässiger Gesamtmasse bzw. 8 Personen außer dem Fahrer

Mindestalter: 18 Jahre (praktische Prüfung bis 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich) bzw. siehe Führerschein mit 17

Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: PKW Mercedes Benz GLA mit Schaltgetriebe

Führerschein Klasse B Automatik (Schlüsselnummer 78)

<p>Führerschein Klasse B Automatik (Schlüsselnummer 78)</p>

Kraftfahrzeuge wie Klasse B jedoch mit Automatikgetriebe. Entsprechender Eintrag im Führerschein und damit dürfen bisher keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden.

Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: PKW Mercedes Benz GLC mit Automatikgetriebe

Führerscheinklasse BE

<p>Führerscheinklasse BE</p>

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit

  • Einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg
  • Einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von max. 3500 Kg


Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre und Vorbesitz Klasse B bzw. in Begleitung BF 17

Keine Theorieprüfung, aber praktische Prüfung erforderlich

Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge: PKW Mercedes Benz GLC mit Automatikgetriebe, Anhänger Humbauer mit Kofferaufbau (Fahrzeugkombination über 3.500 Kg)

Führerschein Klasse B 96

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit

  • Einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg
  • Einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 Kg, aber max. 4.250 Kg


Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre und Vorbesitz Klasse B bzw. in Begleitung BF 17

Keine Prüfung, aber Fahrerschulung erforderlich

Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge: PKW Mercedes Benz GLC mit Automatikgetriebe, Anhänger Humbauer mit Kofferaufbau (Fahrzeugkombination über 3.500 Kg)

Führerscheinklasse AM

<p>Führerscheinklasse AM</p>

Krafträder mit

  • einem Hubraum von max. 50 ccm oder einer Leistung von max. 4 KW
  • einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 Km/h


Voraussetzung: Mindestalter 15 Jahre

Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: Honda Roller (Automatik)

Führerscheinklasse A 1

<p>Führerscheinklasse A 1</p>

Krafträder mit

  • einem Hubraum von max. 125 ccm
  • einer Leistung von max. 11 KW
  • einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von max. 0,1KW/Kg


sowie dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern und

  • einem Hubraum über 50 ccm oder einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 45 Km/h
  • einer Leistung von max. 15 KW


Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre

Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: Honda City Fly 125 ccm

Führerscheinklasse B mit Schlüssel Nr. 196

Voraussetzung: Vorbesitz 5 Jahre Klasse B und Mindestalter 25 Jahre

Geltungsbereich nur in Deutschland!

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • einem Hubraum von max. 125 ccm
  • einer Leistung von max. 11 KW
  • einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von max. 0,1KW/Kg


Fahrerschulung bis zur Erreichung der erforderlichen Fahrfertigkeiten (schriftlicher Nachweis der Fahrschule an die Behörde)

Ausbildungsfahrzeug: Honda City Fly 125 ccm

Führerscheinklasse A 2

<p>Führerscheinklasse A 2</p>

Krafträder mit

  • einer Leistung von max. 35 KW
  • einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von max. 0,2KW/Kg


Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich.

Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: Honda CB 500 500 ccm, mit ABS

Führerschein Klasse A (offen)

<p>Führerschein Klasse A (offen)</p>

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder
  • einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h


Voraussetzung: Mindestalter 24 Jahre oder bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich (keine theoretische Prüfung)

Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: Honda CB 650 mit ABS

Führerscheinklasse B 17

Die Führerscheinklasse B 17 gilt für Fahren von Fahrzeugen bis 3,5t in Begleitung einer berechtigten Person und für Deutschland und Österreich.

Begleitpersonen müssen mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheines Klasse B sowie 30 Jahre alt sein und dürfen max. einen Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben. Mit Führerscheinantrag sind die Begleitpersonen zu benennen.

Die Anmeldung in der Fahrschule kann frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag erfolgen.

Fahreignungsseminar
für punkteauffällige
Kraftfahrer (FES)

Die Teilnahme ist generell freiwillig. Ziel ist die Verbesserung des Verkehrsverhaltens.

Inhalt:

  • 2 x 90 min verkehrspädagogische Module in den Räumen der Fahrschule.
  • 2 x 75 min verkehrspsychologische Module (in den Praxisräumen eines/einer Verkehrspsychologen/in)


Achtung! Nur bei 1 bis max. 5 Punkten im Verkehrszentralregister (Flensburg) kann 1 Punkt durch die Teilnahme am FES abgebaut werden.

Deshalb unbedingt den Punktestand (kostenlos) abfragen unter www.kba.de

Aufbauseminar Führerschein
auf Probe (ASF)

Wichtig! Dieses Aufbauseminar wird durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.

Achtung! Die Teilnahme muss nach Anordnung in der Regel innerhalb von 2 Monaten nachgewiesen werden.

Inhalt: Verbesserung des Verständnisses für Rechtsvorschriften im Straßenverkehr und Strategien zur Gefahrenerkennung und –vermeidung.

Seminarumfang:

  • 4 Sitzungen  in den Räumen der Fahrschule zu je 135 min
  • 1 Beobachtungsfahrt a 30 min in Gruppen

Auffrischung Fahrfertigkeiten
in allen Klassen

  • Auffrischungsfahrten nach längerer Fahrpause
  • Training einzelner Fahrsituationen (z.B. Parken, Autobahnfahrten..)
  • Vorbereitung auf anstehenden Fahrzeugwechsel oder neue berufliche Anforderungen (z.B. Kleintransporter bis 3,5t)
  • Nutzung von modernen Fahrerassistenzsystemen (Tempomat, automatische Einparkhilfe, Spurhalteassistent..)
  • Einweisung und Übung Automatikfahrzeuge


Wir erstellen in Absprache mit Ihnen und unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen einen individuellen Übungsplan.

Gern genutzt: Ein Geschenkgutschein für Familienmitglieder oder Freunden zu jedem möglichen Anlass!

 

Umschreibung
ausländischer Führerschein
und Fahrschulwechsel

Umschreibung

Eine ausländische Fahrerlaubnis (nicht EU) berechtigt mit dem Tag der Einreise nach Deutschland max. bis zu einem halben Jahr zum Führen eines Kraftfahrzeuges.

Antragsverfahren über die Fahrerlaubnisbehörde

Erforderliche Unterlagen:

  • biometrisches Foto
  • Sehtest
  • Nachweis Erste Hilfe
  • Amtliche Übersetzung des Führerscheines
  • Führerschein und Ausweis im Original


Ausbildungsumfang: Theoretische und praktische Ausbildung bis zur Prüfungsreife. Prüfung in Theorie und Praxis

Theoretische Prüfung in folgenden Sprachen möglich: Englisch, Französisch, Griechisch, Hocharabisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch

Fahrschulwechsel

bei Wohnortwechsel, Veränderung des Arbeits- oder Ausbildungsortes oder aus anderen Gründen.

Wichtig! Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde muss dem Wunsch auf einen Fahrschulwechsel schriftlich zustimmen.

Voraussetzung: Alle offenen Beträge bei der bisherigen Ausbildungsfahrschule müssen komplett beglichen sein. Die bisherige Fahrschule erstellt auf Ihre Nachfrage einen Ausbildungsnachweis in schriftlicher Form.

Nach Absprache zwischen Fahrschule und Ihnen werden die Schritte zur schnellen Erreichung der Prüfungsreife festgelegt.