Hygienemaßnahmen Corona
Festlegungen zur Einhaltung von Hygiene und Abstand
Grundsätzlich gelten in der theoretischen und praktischen Ausbildung die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.
Keine Begrüßungszeremonien, kein Händeschütteln, Hustenetikette (Husten und Niesen in die Armbeuge), häufiges Händewaschen, Hände aus dem Gesicht fernhalten.
- Die Räume der Fahrschule dürfen nur mit Mund-Nase-Bedeckung betreten werden. Dies gilt für Beratung, Prüfungsvorbereitung und theoretischen Unterricht.
- Vor Teilnahme am theoretischen Unterricht bitte Hände waschen oder desinfizieren.
- In den Räumen sind nur die zugewiesenen Plätze einzunehmen. Die Unterrichtsräume werden regelmäßig gelüftet. Für Aufzeichnungen sind ausschließlich eigene Schreibgeräte zu nutzen. Die Tische werden vor Beginn des Unterrichtes desinfiziert.
- Bei der praktischen Ausbildung Klassen B/BE ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Mitnahme weiterer Personen im Fahrschulfahrzeug ist nicht erlaubt (Nachfragen zwecklos).
- Sollte bei der Ausbildung Zweirad der Abstand von 1,50m nicht eingehalten werden können, ist eine Mund-Nase Bedeckung zu tragen.
- Bei Fahrschülerwechsel werden Lenkrad und Bedienelemente sowie bei der Zweiradausbildung die Fahrschulfunkanlage gereinigt. Die Fahrschüler haben sich vor Beginn der Ausbildung die Hände zu desinfizieren.
- Fahrschüler mit Krankheitsanzeichen (Husten, Fieber..) dürfen an keinerlei Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen.
- Alle Festlegungen gelten gleichlautend für die Durchführung von Seminaren.
Frankfurt (Oder), den 27.05.2020
Jutta Lange
Fahrlehrerin